Kommune, kommunal
Die Worte Kommune und kommunal lassen sich etymologisch aus dem Lateinischen von communis (deutsch: „allgemein, gemeinschaftlich“) herleiten. Oft wird das Wort synonym mit dem Wort Gemeinde im Sinne einer Gebietskörperschaft nach Gemeindeordnung der Kommunalverfassung M-V verwendet. Auch Städte können als Gemeindeart damit als Kommune gezählt werden. Eine Kommune ist im Sinne des Kommunalrechts eine Verwaltungsebene und -einheit. Die Kommunalebene ist die kleinste Verwaltungsebene unter dem Landkreis, Land und Bund.
Die beiden kreisfreie Städte Rostock und Schwerin und andere größere Oberzentren wie die Greifswald oder Neubrandenburg haben keine weiteren Kommunen oder Gemeinden unter sich. Sie sind gegliedert in Ortsteile oder Stadtteile, die nicht den gleichen rechtlichen Status wie Kommunen bzw. Gemeinden haben