Zivil- und Katastrophenschutz
Im Fall von Naturkatastrophen oder anderen Gefahren greift zum Schutz der Bevölkerung das System des Zivil- und Katastrophenschutzes. Das „integrierte Hilfeleistungssystem bündelt die Ressourcen von Bund (Zivilschutz bei kriegsbedingten Gefahren), Ländern und privaten Hilfsorganisationen.
Der Katastrophenschutz obliegt als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr den Ländern. Als untere Katastrophenschutzbehörden sind Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte die Ansprechpartner vor Ort, bei denen jeder Bürger jederzeit über die Rettungsleitstellen Hilfe von Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörden anfordern kann.
Das Rückgrat der Gefahrenabwehr sind die kommunalen Feuerwehren. Mehr als einer Million Frauen und Männer nehmen mit den Bereichen Brandschutz, ABC- Gefahrenabwehr und Technische Hilfeleistung die Pflichtaufgaben der Kommunen (Brandschutzgesetze der Länder) wahr. Dazu kommen freiwillige Rettungsdienste (Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst) mit bundesweit ca. 600.000 Mitgliedern, die im Notfall den Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte verstärken.
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