Einwohner

Veröffentlicht von adminmv am

Ein Einwohner hat einen Wohnsitz in der Gemeinde, bezieht also eine Wohnung oder ein Haus. Wenn jemand mehrere Wohnungen in verschiedenen Gemeinden innehat und selbst benutzt, kann er Einwohner aller dieser Gemeinden sein. Als Einwohner zählen auch Ausländer und Staatenlose. Zu den Einwohnern zählen nicht, Personen die sich nur vorübergehend in der Gemeinde aufhalten oder ein Gewerbebetrieb oder Grundstück besitzen, aber nicht in der Gemeinde wohnen. Zu den Rechten der Einwohner zählt der Zulassungsanspruch zu den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, das Beschwerderecht, das Recht auf informiert werden bei bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und das Recht auf Beratung bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren. Zu den Pflichten gehört das Bezahlen von Steuern und Abgaben nach den jeweiligen kommunalen Gesetzen und ggf. eine ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen. Näheres ist in §13 bis §18 Kommunalverfassung MV geregelt (hier klicken).

Ähnliche Einträge