Jugendhilfeausschuss
Da die Kinder- und Jugendhilfe ein zentrales Anliegen der Gesellschaft ist, ist sie in einem eigenen Gesetz, dem Sozialgesetzbuch, geregelt. Im Vordergrund stehen die Förderung und Entwicklung, so wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen. Die Aufgaben des Ausschusses werden auf kommunaler Ebene mit der Verwaltung des Jugendamtes gemeinsam wahrgenommen. Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss und besteht zu 3/5 aus Mitgliedern des Gemeinderates und zu 2/5 aus Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe.