Dienstherrenfähigkeit
Die Dienstherrenfähigkeit ist die Fähigkeit mit eigenen Bediensteten öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse zu abzuschließen, was die Voraussetzung für die Personalhoheit ist.
Die Dienstherrenfähigkeit ist die Fähigkeit mit eigenen Bediensteten öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse zu abzuschließen, was die Voraussetzung für die Personalhoheit ist.