Kommunaler Finanzausgleich

Der kommunale Finanzausgleich dient gemäß Artikel 73 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dazu die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsfähigkeit finanzschwacher Kommunen und Landkreise zu sichern. Die rechtlichen Bestimmungen finden sich im Finanzausgleichgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Vertikaler Finanzausgleich Das Land stellt den Gemeinden und Landkreisen unter anderem Weiterlesen…

Zuweisung

Zuweisungen sind finanzielle Leistungen von Bund und Land an die Kommunen.  Diese werden häufig im Rahmen eines Finanzausgleichs gezahlt: Kommunen erhalten Zuweisungen vom Land (kommunaler Finanzausgleich), der Bund leistet Zuweisungen an einige Länder (Länderfinanzausgleich) und einige Länder leisten Zuweisungen an andere Länder. Zusätzlich sind im Rahmen spezieller Gesetze (z. B. Weiterlesen…