Beschwerdeausschuss
Dieser Ausschuss ist freiwillig und kann von einem Gemeinderat zur Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Einwohner einer Gemeinde gebildet werden.
Dieser Ausschuss ist freiwillig und kann von einem Gemeinderat zur Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Einwohner einer Gemeinde gebildet werden.