Hoheitsrechte

In einer Reihe von Hoheitsrechten kommt die Kommunale Selbstverantwortung für eine eigenständige Aufgabenerledigung zum Ausdruck, welche essenzielle Voraussetzungen für eine gemeindliche Aufgabenerledigung sind. Beispiele dafür sind die Finanzhoheit, Planungshoheit, die Gebietshoheit, die Organisations- und Personalhoheit, die Satzungshoheit und die Rechtssetzungshoheit.