Fragestunde

Die Fragestunde oder Einwohnerfragestunde ist eine, von der Gemeindeordnung vorgesehene Form der Bürgerbeteiligung in der Gemeinde. Einwohner ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Fragen stellen. Ebenso ist es möglich Bürger als Anzuhörende einzuladen. Das ermöglicht den Einwohnern sich mit Fragen, in mündlicher oder schriftlicher Form, am kommunalen Geschehen zu beteiligen. Weiterlesen…

Hoheitsrechte

In einer Reihe von Hoheitsrechten kommt die Kommunale Selbstverantwortung für eine eigenständige Aufgabenerledigung zum Ausdruck, welche essenzielle Voraussetzungen für eine gemeindliche Aufgabenerledigung sind. Beispiele dafür sind die Finanzhoheit, Planungshoheit, die Gebietshoheit, die Organisations- und Personalhoheit, die Satzungshoheit und die Rechtssetzungshoheit.